Deutschland: Amazons "toter Briefkasten" ist rechtswidrig
Verfasst von ictk am Sa, 03. Oktober 2026 - 09:26Der Online-Händler Amazon darf im Impressum seiner Webseite keine E-Mail-Adresse angeben, die lediglich als "toter Briefkasten" agiert und unter der demzufolge keine Kommunikation mit dem Unternehmen möglich ist. Das hat das Kammergericht Berlin im Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.
