Übernahmestreit: Twitter zieht Elon Musk vor Gericht

Verklagt Elon Musk: Twitter (Bild: Pixabay/Mizter)

Wie bereits angekündigt, hat der US-amerikanische Mikroblogging-Dienst Twitter nun eine Klage gegen Elon Musk im Bundesstaat Delaware eingereicht, um den Multimilliardär mit juristischen Mitteln dazu zu zwingen, vereinbarte Übernahme des Online-Dienstes umzusetzen. Das zuständige Gericht kann den Vollzug einer Übernahme anordnen. Das verlangt Twitter auch ausdrücklich in der gut 60-seitigen Klageschrift, die von US-Medien veröffentlicht wurde.

Twitter will mit einer Klage gegen Elon Musk in die neue Woche starten

Symbolbild: Pixabay

Der Kurznachrichtendienst Twitter will offenbar gleich zu Beginn dieser Woche eine Klage gegen Tesla-Chef Elon Musk wegen dessen Rückzugs von der Konzernübernahme einreichen. Twitter habe eigens dafür die auf Funsionsrecht spezialisierte Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz beauftragt, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg mit Verweis auf Insiderkreise. Durch diese Kanzlei bekomme Twitter auch Zugang zu dem Anwalt Leo Strine, der in ähnlichen Fällen Meilensteine gesetzt habe. Die Klage soll dem Bericht zufolge in Delaware geführt werden.

Intel reicht Klage gegen EU-Kommission ein und fordert mehr als eine halbe Milliarde Euro an Zinsen zurück

Verklagt die EU-Kommission: Intel (Logo: Intel)

Der kalifornische Chipriese Intel mit Zentrale in Santa Clara fordert von der EU-Kommission mehr als eine halbe Milliarde Euro Zinsen im Zusammenhang mit einer für ungültig erklärten Strafe zurück. Dabei geht es um Schadenersatz für eine laut dem Gericht der EU zu Unrecht verhängte Wettbewerbsstrafe. Im Januar dieses Jahres hatte das Gericht der EU eine Strafe aus dem Jahr 2009 von 1,06 Milliarden Euro zulasten von Intel für nichtig erklärt. Der Konzern hatte die Geldstrafe vorläufig gezahlt und im Februar dieses Jahres zurückerhalten. Nun fordert Intel Verzugszinsen auf den Betrag.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Busse gegen Swisscom im Pay-TV-Verfahren

Wird im Pay-TV-Rechtsstreit zur Kassa gebeten: Swisscom (Foto: Kapi)

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom und Blue Entertainment (früher Cinetrade) verhängte Sanktion von CHF 71.8 Millionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Sportinhalten bestätigt. Der Telekomriese und Blue Entertainment (früher Cinetrade) seien aber gemäss einer Swisscom-Aussendung nach wie vor davon überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben. Nun prüfe man einen allfälligen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.

Twitter beschuldigt Musk, Geheimhaltungsabkommen gebrochen zu haben

Soll Geheimhaltungsvereinbarung verletzt haben: Elon Musk (Bild: Pixabay/Ijro)

Mit dem Verhältnis von Tesla-Chef Elon Musk zur Rechtsabteilung des kalifornischen Mikroblogging-Dienstes Twitter, den er eigentlich übernehmen will, steht es momentan offensichtlich nicht zum besten. So hätten die Juristen von Twitter angerufen, um sich darüber zu beschweren, dass er ihre Geheimhaltungsvereinbarung verletzt habe, twitterte Musk. Er habe enthüllt, dass die Stichprobengrösse für die Kontrollen der Social-Media-Plattform zu automatisierten Nutzern 100 betrage, so der Multimilliardär.

Tinder-Mutter Match zieht Alphabet vor Gericht

Verklagt Google-Mutter Alphabet: Match (Bild: Match Group)

Dem Alphabet-Konzern, zu dem auch Google gehört, winkt wieder einmal ein Gerichtsverfahren. Denn das Mutter-Unternehmen der Dating-App Tinder, Match, verklagt Alphabet wegen der Bezahlpraktiken des Google-Play-Stores. "Diese Klage ist ein letztes Mittel", hält Match-Chefin Shar Dubey fest. "Wir haben in gutem Glauben versucht, die Angelegenheit mit Google zu klären, aber die Beharrlichkeit und die Drohungen haben uns keine andere Wahl gelassen."

Im Konflikt mit Spotify winkt Apple eine weitere EU-Kartellklage

Apple droht eine weitere EU-Kartellklage (Bildquelle: Marlith/CC BY-SA 3.0)

Im Konflikt mit dem schwedischen Musikstreaming-Konzern Spotify droht Apple in den kommenden Wochen offenbar eine weitere EU-Kartellklage. Diese könnte einer Untersuchung folgen, die durch eine Beschwerde von Spotify ausgelöst wurde, wie die Nachrichtenagentur Reuters über einen Insider erfahren haben will.

Zürcher Sozialversicherungsgericht: Uber-Fahrer sind Angestellte

Symbolbild: Flickr/Alper Cugun

Wie das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen festhielt, besteht zwischen dem Online-Fahrdienstvermittler Uber und seinen Fahrern ein Anstellungsverhältnis. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge, etwa für AHV und Unfallversicherung, abliefern. Uber zieht nun vor das Bundesgericht.

Seiten

Wirtschaft & Recht abonnieren