Bild: Amazon

Wie ein Berufungsgericht nun bestätigt hat, darf der Online-Versandhandelsriese Amazon in Frankreich auch weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen. Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmassnahmen verbessert habe, so die verantwortlichen Richter in Versailles. Das Gericht bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Amazon hatte dagegen berufen und wegen des Streits seine Logistikzentren in Frankreich dicht gemacht.

Das Versailler Berufungsgericht hat nun exakt definiert, welche Artikel der Online-Versandhändler genau ausliefern darf. Dazu gehören IT-Artikel, Produkte für Tiere, Hygiene- und Gesundheitsprodukte sowie Lebensmittel. Das Gericht in Nanterre hatte vergangene Woche entschieden, dass die Mitarbeiter der Logistikzentren nicht ausreichend gegen Coronavirus-Gefahren geschützt seien. Es forderte Amazon auf, sich auf Bestellungen von Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Medizinartikeln zu beschränken, bis die Schutzmassnahmen verbessert sind. Angesichts der drohenden Strafe von einer Million Euro pro Verstoss hatte sich das Unternehmen entschlossen, die Logistikzentren vorübergehend zu schliessen.

Aber immerhin senkte das Berufungsgericht in Versailles die Strafe pro Verstoss nun auf 100'000 Euro und forderte das Unternehmen ebenfalls auf, eine Risikobewertung durchführen und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretern alle erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Amazon hatte nach eigenen Angaben vor dem Berufungsgericht in Versailles am Dienstag "konkrete Beweise für die umgesetzten Sicherheitsmassnahmen vorgelegt" und will die Folgen der Gerichtsentscheidung für Kunden und Partner rasch abschätzen, heisst es. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden.