Julian Assange, gezeichnet von Hafteh7/Pixabay

Perspektive für Wikileaks-Gründer Julian Assange: Der High Court in London hat nun einen Berufungsantrag gegen eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zugelassen. Laut dem britischen Gericht seien die Zusicherungen der USA in dem Fall nicht zufriedenstellend, daher werde Assange eine vollständige Berufungsanhörung erhalten.

Bereits im März hatte der High Court dem 52-Jährigen vorläufig die Erlaubnis zur Berufung erteilt. Die Richter prüften nun eine neue Zusicherung der USA, dass Assange sich auf den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes zur Meinungsfreiheit berufen könne und nicht mit der Todesstrafe rechnen müsse, wenn er ausgeliefert werde.

Washington wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmassliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden.

Neben einem Berufungsverfahren dürften Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen vor allem auch auf eine politische Lösung setzen. Die australische Regierung setzt sich inzwischen für eine Freilassung ihres Staatsbürgers ein. Und auch US-Präsident Joe Biden liess bei den Anhängern von Assage etwas Hoffnung aufkeimen, antwortete er doch jüngst auf die Frage, ob die australische Forderung nach einem Ende der Strafverfolgung geprüft werde: "Wir erwägen das." Der australische Regierungschef Anthony Albanese nannte die Äusserung "ermutigend".