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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht "Hochbreitbandstrategie des Bundes" genehmigt, in dem aufgezeigt wird, wie ein schnelles Internet auch in Regionen realisiert werden kann, in denen sich ein Ausbau für die Branche nicht lohnt. Er beauftragte nun das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), bis Ende Jahr Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen.

Damit die ganze Bevölkerung und die Wirtschaft bestmöglich von der Digitalisierung profitieren können, soll eine möglichst flächendeckende Versorgung mit 1 Gbit/s angestrebt werden. Diese erlaubt Hochgeschwindigkeitsverbindungen für mehrere Benutzer und mehrere Geräte.

Zentrales Element der Strategie ist ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm. Dieses könnte dazu beitragen, Randregionen und strukturschwache Gebiete zu stärken und eine digitale Stadt-Land-Kluft zu vermeiden. Die Unterstützung würde nur da greifen, wo der Markt nicht bereits selbst ein Angebot bereitstellt. So werde verhindert, dass die Umsetzung der Hochbreitbandstrategie private Investitionen hemmt oder gar verdrängt. Das Förderprogramm ist demnach zwingend subsidiär. Der Grossteil der notwendigen Investitionen für den Ausbau der Hochbreitbandinfrastruktur soll von privater Seite kommen.

Das Förderprogramm für die Randregionen wäre mit öffentlichen Mitteln ausgestattet. Es orientiert sich an der Nachfrage und sieht vor, dass ein festzulegendes Ausbauziel schrittweise erreicht wird. Der Fokus der Förderung liege auf dem Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Wohnungen, heisst es. Unter bestimmten Bedingungen könne sich die Förderung aber auch auf die Erschliessung mittels weiterer Technologien, wie etwa Mobilfunk, erstrecken.

Bei der Ausgestaltung des Förderprogramms sei sicherzustellen, dass das Ausbauziel haushälterisch mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht werde. Dazu seien wettbewerbliche Ausschreibungen sinnvoll. Dabei soll jener Anbieter den Zuschlag erhalten, der am wenigsten Fördergelder beansprucht.

Für die Finanzierung der Hochbreitbandstrategie zeigt der Bericht verschiedene Möglichkeiten auf. Auf Bundesebene könnten die Mittel aus dem ordentlichen Haushalt stammen oder mit Einnahmen aus künftigen Vergaben von Mobilfunkfrequenzen – etwa als Auktion – gegenfinanziert werden. Zusätzliche Beiträge der betroffenen Kantone und Gemeinden könnten die erforderlichen Bundesmittel ergänzen.

Wie der Bericht festhält, werde der Bedarf an Breitbandanschlüssen weiter zunehmen, was nicht zuletzt die Covid-19 Pandemie verdeutlicht habe. Die Digitalisierung durchdringe immer mehr Lebensbereiche (z. B. Bildung, Gesundheit, Arbeit), und neue Anwendungen in Gebieten wie Cloud-Diensten, Telemedizin oder der künstlichen Intelligenz würden überall ein schnelles Internet erfordern. Gebiete ohne entsprechende Infrastruktur drohten bei der Digitalisierung abgehängt und bei der Ansiedlung von Unternehmen und Wohnbevölkerung benachteiligt zu werden. Diesem Risiko wolle der Bundesrat entgegenwirken. Die Europäische Kommission verfolge ebenfalls das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit 1 Gbit/s.