Symbolbild: Deepl Pro

Das Kompetenzzentrum Sprachtechnologien der Bundeskanzlei hat im Auftrag der Generalsekretärenkonferenz (GSK) eine WTO-Ausschreibung durchgeführt, um ein maschinelles Übersetzungssystem für die Bundesverwaltung zu beschaffen. Nach einem breit abgestützten Evaluationsentscheid mit zahlreichen Beteiligten aus allen Departementen stehe nun die Zuschlagsempfängerin fest. DeepL Pro habe mit seiner hohen Übersetzungsqualität und dem günstigsten Preis im Rahmen der Ausschreibung überzeugt, teilt die Bundeskanzlei via Communiqué mit.

Das System soll den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ab Juli 2024 für zwei Jahre, mit der Möglichkeit zur Verlängerung bis maximal 2033, zur Verfügung stehen.

DeepL Pro ist für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung nichts Neues. Sie arbeiten bereits 2019 mit diesem maschinellen Übersetzungssystem. Mittlerweile übersetze die Bundesverwaltung pro Monat über eine Million Standardseiten mit DeepL Pro, heisst es. Allerdings laufe der Vertrag mit DeepL im Juni 2024 aus. Aufgrund des grossen Übersetzungsvolumens und der geltenden beschaffungsrechtlichen Vorgaben habe das Kompetenzzentrum Sprachtechnologien der Bundeskanzlei daher eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt, um ein geeignetes Tool für einen unterbruchsfreien Betrieb ab Juli 2024 zu beschaffen. Dieses System solle dazu beitragen, die Effizienz der Verwaltung weiter zu steigern und die mehrsprachige Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung zu unterstützen.

Neben Muss-Kriterien zur IT- und Datensicherheit sowie zum Mindestfunktionsumfang sei der Fokus der Auswahlkriterien insbesondere auf der Übersetzungsqualität und dem Preis gelegen, betont die Bundeskanzlei im Communiqué. Für die Auswahl der Testtexte zur Prüfung der Übersetzungsqualität habe man einen Korpus mit unveröffentlichten Texten aus allen Departementen zusammengestellt und mittels eines Skripts zufällige Textteile für die Evaluation ausgewählt. Die Evaluation habe man pseudonymisiert und nach einer in der Branche anerkannten Best Practice durchgeführt, die auf dem Bewertungsgerüst "Adequacy and Fluency" des Linguistic Data Consortium basiert. In der Evaluation seien die Textteile nach den Kriterien Übereinstimmung mit dem Ausgangstext, korrekter Sprachgebrauch, flüssige Leseerfahrung, Verständlichkeit und grammatikalische Korrektheit beurteilt worden.

DeepL Pro werden allen Mitarbeitenden über ein Webinterface zur Verfügung stehen, so die Bundeskanzlei weiters. Sie können demnach Textteile oder auch ganze Dokumente in verschiedenen Formaten damit übersetzen. Zusätzlich könne DeepL Pro über eine API an bundeseigene Systeme angebunden werden, um Inhalte direkt maschinell zu übersetzen. Weiters hätten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Glossare anzulegen, um die vom System verwendete Terminologie ihren Anforderungen anzupassen.

Für die Verwendung von maschinellen Übersetzungssystemen bestehen in der Bundesverwaltung seit 2019 konkrete Weisungen, die auch weiterhin Gültigkeit haben. So dürfen keine klassifizierten Dokumente maschinell übersetzt werden und nur Texte für den internen Gebrauch oder im persönlichen Austausch, die keine sensitiven Inhalte oder Personendaten enthalten. Texte mit einer Aussenwirkung werden weiterhin in den Sprachdiensten professionell übersetzt. Die Sprachdienste nutzen die maschinelle Übersetzung innerhalb der CAT-Arbeitsumgebung (Computer Assisted Translation).

Die Lizenzkosten für DeepL Pro belaufen sich laut Communiqué auf rund CHF 1'908'000 Schweizer Franken (inkl. MWST) für die gesamte Nutzungsdauer.