Ein Gericht hat die EU-Gebührenbescheide für Meta und Tikto wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt. Die Facebook-Mutter und die Videoplattform müssten die Abgaben aber vorerst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde, gab das Gericht der Europäischen Union in seinem Urteil bekannt. Die EU erhalte dadurch die Gelegenheit, überarbeitete Bescheide auszustellen, die den gesetzlichen Vorgaben genügten, heisst es.
Hightechriesen müssen in der EU für ihre Beaufsichtigung durch die Behörden zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der monatlichen Nutzer. Ihre Berechnungsmethode hatte die EU den Gebührenbescheiden beigelegt. Allerdings hätte die Kommission hierfür gemäss dem europäischen Digital Services Act (DSA) eine separate Verordnung, einen delegierten Rechtsakt, erlassen müssen, urteilten die Richter.
