Eigene 'Leitung' überprüfen: Neue Software macht dies möglich (Foto: pixabay.com/OleksandrPidvalnyi)

Ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten können Verbraucher in Deutschland nun mit der neuen Mess-Software "RaVT" der Bundesnetzagentur durchsetzen. Die Mindestversorgung liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download, fünf Mbit/s im Upload und 150 Millisekunden Latenz.

Der Bonner Behörde nach lässt sich die gesamte Messkampagne ohne Registrierung binnen eines Tages abschliessen. Nötig seien zehn Messungen, die in zwei Blöcken mit je fünf aufeinanderfolgenden Messungen ablaufen. Zwischen den Blöcken sei eine zehnstündige Pause einzuhalten, damit lediglich kurzfristige Versorgungsunterbrechungen erkannt werden.

Im Anschluss an die Messung wertet das Messprotokoll aus, ob ein Anhaltspunkt für eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht. In dem Fall werden Verbraucher gebeten, das Messprotokoll über einen direkten Link zum Kontaktformular an die deutsche Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese führt dann weitere Ermittlungen.

Laut Telekommunikationsgesetz hat jeder deutsche Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf die "Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe". Die Parameter für die Mindestversorgung werden regelmässig überprüft und bewertet.