Zu Milliardenstrafe verdonnert: Google (Logobildquelle: Google)

Das Stockholmer Patent- und Marktgericht hat Google zu einer Schadensersatzzahlung von rund 1,3 Milliarden Euro (etwa 1,5 Milliarden US-Dollar) verurteilt. Das Gericht gab damit einer Klage des Preisvergleichsportals Pricerunner recht, das zum schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna gehört.

Der Grund der Verurteilung ist, dass Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und über viele Jahre den eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen unzulässig bevorzugt habe. Dem Konkurrenten Pricerunner sei dadurch in mehreren europäischen Ländern ein massiver finanzieller Schaden entstanden. Es handelt sich um die höchste Summe, die jemals in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren zugesprochen wurde. Ursprünglich hatte das Unternehmen sogar noch höhere Forderungen gestellt.

Die schwedische Klage baut auf einem wegweisenden Urteil der EU-Kommission auf. Bereits im Jahr 2017 belegte die EU Google mit einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro wegen genau dieser Wettbewerbsverzerrung. Pricerunner argumentierte vor Gericht erfolgreich, dass dieser Missbrauch durch Google noch bis Ende 2023 fortgesetzt worden sei.

Da es sich beim Urteil um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt, ist es noch nicht final bindend. Ein Sprecher von Google hat bereits erklärt, dass der Konzern mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sei. Das Unternehmen prüfe die rechtlichen Optionen, und es wird allgemein erwartet, dass Google offiziell in Berufung geht. Google betont, dass bereits seit 2017 umfassende Anpassungen an den Shopping-Anzeigen vorgenommen worden seien, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Aus Sicht des US-Riesen ist der Vorwurf des andauernden Missbrauchs daher unbegründet.

Für die Klarna-Tochter Pricerunner bedeutet die Berufung, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Bis zu einem endgültigen, rechtskräftigen Urteil kann es noch Monate oder Jahre dauern. Die zugesprochene Rekordsumme von rund 1,3 Milliarden Euro wird bis dahin nicht ausgezahlt.