Logobild: Whatsapp

In der juristischen Auseinandersetzung um die Rekordstrafe von 225 Millionen Euro wegen Datenschutz-Verstössen konnte die Meta-Tochter Whatsapp vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nun einen Etappensieg erzielen. Der kalifornische Messenger-Betreiber dürfe nun gegen einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) klagen, heisst es.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2021. Damals warf die Datenschutzbehörde von Irland, wo Whatsapp seinen Europasitz hat, der Meta-Tochter vor, Nutzer nicht ausreichend darüber informiert zu haben, wie ihre Daten verarbeitet werden. Die Höhe der Strafe legte der EDSA fest und nicht die irische Behörde allein. Bisher war es so, dass Unternehmen nur gegen die nationale Behörde klagen konnten, nicht gegen die EU-Vorgaben dahinter. Genau dies hat der EuGH nun korrigiert. Wer von einem EU-Beschluss unmittelbar betroffen ist, muss sich auch direkt dagegen wehren dürfen, so die Richter. Daher muss das EU-Gericht den Fall inhaltlich prüfen. Ob Whatsapp die Busse zahlen muss, ist damit noch nicht geklärt.

Die nationalen Prozesse in Irland liegen damit vorerst auf Eis, bis die europäischen Gerichte entschieden haben. Wann es zu einer endgültigen Klärung kommt, ist offen. Legt dieser Fall wieder einmal klar, wie kompliziert und schwerfällig die Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts in der Praxis ist. Selbst hohe Millionenstrafen verlieren an Schlagkraft, wenn sie über Jahre hinweg juristisch überprüft werden. Für globale Tech-Konzerne wie Meta wird der Gang durch die Instanzen damit zu einem kalkulierbaren Teil der Unternehmensstrategie und für die EU zur Dauerbewährungsprobe.